Kurs Psychosomatische Grundversorgung

FAQ zur Kursweiterbildung Psychosomatische Grundversorgung in der Weiterbildung Kinder- und Jugendmedizin

(recherchiert und zur Verfügung gestellt durch die Junge DGKJ)

 

Das Wichtigste vorab:

Ob du den Kurs nachweisen musst, hängt von deiner Landesärztekammer, der für dich geltenden Weiterbildungsordnung, dem Beginn und Verlauf deiner Weiterbildung sowie der jeweiligen Stichtags- und Übergangsregel ab. Bei einem Kammerwechsel solltest du beide beteiligten Ärztekammern kontaktieren.

Der Kurs Psychosomatische Grundversorgung wurde in die Musterweiterbildungsordnung für die Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin aufgenommen. Verbindlich wird die Anforderung jedoch erst durch die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. Deshalb bestehen derzeit 17 unterschiedliche Regelungssituationen.

Gilt die Pflicht auch für mich? - Vier Schritte zur Antwort

Gehe die Schritte in dieser Reihenfolge durch. Entscheidend ist nicht nur, ob der Kurs in einer WBO steht, sondern ob diese Fassung und ihre Übergangsregel auf deinen persönlichen Weiterbildungsverlauf angewendet werden.

1. Zuständige Landesärztekammer festlegen

Kläre, welche Ärztekammer voraussichtlich über deine Facharztanerkennung entscheidet. Bei geplantem Kammerwechsel beide Kammern einbeziehen.

Ergebnis: Name der aktuell und künftig zuständigen Kammer.

2. Anwendbare Weiterbildungsordnung bestimmen

Notiere Beginn deiner Weiterbildung, die bisher verwendete WBO-Fassung und einen möglichen Wechsel in eine neuere Fassung. Prüfe, ob ein Wahlrecht nach altem Recht besteht.

Ergebnis: konkrete WBO-Fassung und gegebenenfalls Alt-WBO-Wahlrecht.

3. Kurspflicht und Übergang getrennt prüfen

Lies im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin nach, ob der 80-UE Kurs formal gefordert wird.

Prüfe anschließend separat den maßgeblichen Stichtag: Weiterbildungsbeginn, Abschlussfrist oder Zeitpunkt des Anerkennungsantrags.

Ergebnis: Ja, nein oder noch offen – jeweils mit Stichtag.

4. Schriftlich bestätigen lassen und realistisch planen

Schicke der Weiterbildungsabteilung deine Eckdaten und bitte um eine schriftliche Einordnung.

Wenn der Kurs erforderlich ist, berücksichtige mindestens sechs Monate Balint-Gruppenarbeit und mögliche Wartelisten.

Ergebnis: belastbare Kammerauskunft und persönlicher Zeitplan.

 

 

Das solltest du für eine Kammeranfrage bereithalten

Weiterbildungsbeginn · verwendete WBO-Fassung · bisherige Kammermitgliedschaften · geplanter Zeitpunkt des Anerkennungsantrags · vorhandene Kurs-, Balint- oder Rotationsnachweise

1. Was ist der Kurs Psychosomatische Grundversorgung?

Der Kurs Psychosomatische Grundversorgung – kurz KPSG – vermittelt Grundlagen des biopsychosozialen Krankheitsverständnisses, der Psychodiagnostik, der ärztlichen Gesprächsführung und der Zusammenarbeit im psychotherapeutischen Versorgungssystem.

Nach dem Musterkursbuch der Bundesärztekammer umfasst er 80 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten. Gemeint sind daher 80 UE und nicht 80 Zeitstunden.

• 20 UE theoretische Grundlagen

• 30 UE ärztliche Gespr.chsführung

• 30 UE Balint-Gruppenarbeit

2. Gilt die Kurspflicht für mich?

Das lässt sich nicht bundesweit einheitlich beantworten. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ist eine Empfehlung. Verbindlich wird die Kurspflicht erst, wenn sie von der zuständigen Landesärztekammer in deren Weiterbildungsordnung übernommen wurde.

Auch die Aufnahme in die WBO bedeutet nicht automatisch, dass alle Ärzt:innen in Weiterbildung sofort betroffen sind. Maßgeblich sind insbesondere die jeweilige Übergangsregel, die anwendbare WBO-Fassung und – je nach Kammer – der Weiterbildungsbeginn oder das Datum des Antrags auf Facharztanerkennung.

Nach dem derzeit öffentlich verfügbaren Stand ist die 80-UE-Pflicht im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin in Baden-Württemberg, Nordrhein und Sachsen-Anhalt nicht enthalten. In Brandenburg ist der Veröffentlichungsstand wegen eines Änderungsentwurfs besonders zu prüfen.

Die vollständige Kammermatrix befindet sich im Anhang.

Wichtig

Eine pauschale Aussage wie „Weiterbildungsbeginn vor 2025 bedeutet keine Kurspflicht“ ist nicht zuverlässig. Die Übergangsbestimmungen sind regional unterschiedlich.

Beispiel Bayern

In Bayern ist der Kurs seit dem 1. Januar 2025 Bestandteil der Weiterbildung nach der WBO 2021.

Wer den Antrag auf Facharztanerkennung ab dem 1. Juli 2026 stellt, muss den anerkannten 80-UEKurs nachweisen. Bei einer Antragstellung bis zum 30. Juni 2026 war der Nachweis aufgrund der Übergangsfrist noch nicht erforderlich.

Praxis-Tipp: Entscheidend ist in Bayern der Zeitpunkt der Antragstellung. Lass dir bei Grenzfällen schriftlich bestätigen, welche Unterlagen als vollständig eingereichter Antrag gelten.

3. Was bedeutet eine Übergangsregelung?

 

Übergangsregelungen legen fest, welche Ärzt:innen ihre Weiterbildung noch nach den bisherigen Anforderungen abschließen können und ab wann die neue Kurspflicht greift. Im MoKi- Sachstandsbericht wurde für mehrere Kammern eine typische Übergangsfrist von sieben Jahren beschrieben. Dies ist jedoch keine bundesweit einheitliche Regel.

• Beginn der Weiterbildung

• anwendbare oder gewählte WBO-Fassung

• Frist für den Abschluss der Weiterbildung

• Zeitpunkt des Antrags auf Prüfungszulassung oder Facharztanerken

4. Was muss ich bei einem Wechsel der Landesärztekammer beachten?

Ein Kammerwechsel kann die anwendbare WBO und damit die Kurspflicht verändern. Entscheidend ist nicht nur, wo du den größten Teil der Weiterbildung absolviert hast, sondern welche Kammer über die Anerkennung entscheidet und wie sie das Übergangsrecht auf deinen Weiterbildungsverlauf anwendet.

• Welche Weiterbildungsordnung gilt nach dem Wechsel?

• Fällst du nach der neuen Kammerregel unter die Kurspflicht?

• Welche bereits absolvierten Inhalte werden anerkannt?

• Welche Nachweise musst du zur Facharztprüfung vorlegen?

Praxis-Tipp: Kontaktiere vor dem Wechsel sowohl die bisherige als auch die neue Kammer und archiviere beide Antworten zusammen mit deinem eLogbuch.

5. Über welchen Zeitraum muss der Kurs absolviert werden?

Die Balint-Gruppenarbeit muss sich nach dem Musterkursbuch über mindestens sechs Monate erstrecken. Üblich sind 90-minütige Doppelstunden in einer geschlossenen Gruppe von acht bis zwölf Teilnehmenden. Die vorgeschriebene Laufzeit verhindert, dass der gesamte Kurs kurzfristig unmittelbar vor der Facharztprüfung nachgeholt werden kann.

Praxis-Tipp: Plane die Kurssuche möglichst zwölf Monate vor dem vorgesehenen Prüfungsantrag ein – insbesondere bei wenigen pädiatriespezifischen Angeboten.

6. Kann der Kurs online absolviert werden?

Blended Learning ist grundsätzlich möglich. Ein vollständig asynchroner oder ausschließlich digitaler Kurs entspricht jedoch nicht dem Musterkursbuch. Entscheidend bleibt die konkrete Anerkennung des Angebots durch die zuständige Ärztekammer.

• 70 der 80 UE müssen als physische oder virtuelle Präsenzveranstaltung stattfinden.

• Mindestens 35 UE müssen in physischer Präsenz absolviert werden.

• Maximal zehn UE dürfen als zeitlich unabhängiges E-Learning angeboten werden.

• Die Balint-Gruppenarbeit darf nicht als reines E-Learning stattfinden; für virtuelle Anteile gelten zusätzliche Präsenzvorgaben

7. Kann ich einzelne Module bei unterschiedlichen Anbietern absolvieren?

Nach dem Musterkursbuch können Module grundsätzlich bei unterschiedlichen Anbietern absolviert und kombiniert werden. Für den vollständigen Nachweis müssen jedoch alle vorgeschriebenen

Bestandteile anerkannt und lückenlos dokumentiert sein.

• Ist jedes Modul ausdrücklich als Bestandteil der Kursweiterbildung anerkannt?

• Welche Einzel- und Gesamtbescheinigungen werden ausgestellt?

• Akzeptiert deine Landesärztekammer die konkrete Kombination?

• Erfüllt die Balint-Gruppe Stundenzahl, Gruppengröße und Mindestdauer?

Wichtig

Eine CME-Zertifizierung allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Veranstaltung als Kursweiterbildung anerkannt wird.

8. Muss der Kurs von meiner eigenen Landesärztekammer angeboten werden?

Nein. Kursleitung und Kurs müssen vor der Durchführung von der für den Veranstaltungsort zuständigen Ärztekammer anerkannt werden. Nach dem Musterkursbuch werden entsprechend anerkannte Angebote von den anderen Landesärztekammern grundsätzlich wechselseitig anerkannt. Dadurch kann der Kurs bundesweit besucht werden.

Praxis-Tipp: Bei modularen, teilweise digitalen oder älteren Angeboten die Anerkennung vor der Buchung zusätzlich von der später prüfenden Kammer bestätigen lassen.

10. Kann eine psychosomatische oder kinderpsychiatrische Rotation den Kurs ersetzen?

Eine psychosomatische Rotation ersetzt den Kurs derzeit nicht generell und nicht bundesweit automatisch. Solange die anwendbare WBO den Kurs als eigenen Nachweis fordert, genügt eine Rotation nur, wenn die Landesärztekammer dies ausdrücklich vorsieht oder im Einzelfall schriftlich bestätigt.

Die Junge DGKJ und die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Psychosomatik setzen sich dafür ein, einen qualifizierten Weiterbildungsabschnitt in der Kinder- und Jugendpsychosomatik alternativ anzuerkennen. Der MoKi-Artikel nennt Sachsen als möglichen Modellbereich. Ob inzwischen eine solche Anerkennung möglich ist, muss aktuell bei der jeweiligen Kammer erfragt werden.

11. Wann sollte ich mit dem Kurs beginnen?

Wenn du voraussichtlich unter die Kurspflicht fällst, ist ein frühzeitiger Beginn sinnvoll. Gleichzeitig solltest du erst verbindlich buchen, wenn geklärt ist, dass du den Kurs tatsächlich benötigst und das konkrete Angebot anerkennungsfähig ist.

• mindestens sechsmonatige Laufzeit der Balint-Gruppe

• begrenzte Zahl pädiatriespezifischer Angebote und mögliche Wartelisten

• Abstimmung mit Dienstplan, Weiterbildung und privaten Verpflichtungen

• rechtzeitige Ausstellung und Prüfung aller Bescheinigungen

12. Wer trägt die Kosten und muss ich freigestellt werden?

Es besteht keine bundeseinheitliche Regelung, die in jedem Beschäftigungsverhältnis automatisch eine Kostenübernahme und Freistellung gewährleistet. Ob Arbeitgeber Kurs-, Reise- oder Übernachtungskosten übernehmen und ob die Teilnahme als Arbeitszeit gilt, hängt unter anderem von Arbeitsvertrag, Tarifregelung, Weiterbildungsvereinbarung und betrieblicher Praxis ab.

• Kostenübernahme und Reisekosten

• Freistellung beziehungsweise Anrechnung als Arbeitszeit

• Fortbildungs- oder Bildungsurlaub

• interne Genehmigungs- und Antragsfristen

13. Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Kursangebots achten?

Prüfe vor einer verbindlichen Anmeldung nicht nur Inhalt und Preis, sondern vor allem die kammerrechtliche Anerkennung und die vollständige Nachweisführung.

• Anerkennung als Kursweiterbildung Psychosomatische Grundversorgung durch eine Landesärztekammer

• vollständige 80 UE mit 20 UE Theorie, 30 UE Gespr.chsführung und 30 UE Balint-Gruppe

• Balint-Gruppe über mindestens sechs Monate

• regelkonforme Präsenz-, Online- und E-Learning-Anteile

• vollständige, getrennt nachvollziehbare Teilnahmebescheinigungen

• ausreichende Berücksichtigung pädiatrischer Fälle und Mehrpersonensettings

• Regelungen zu Fehlzeiten, Krankheit, Nachholterminen und Arbeitsplatzwechsel

• transparente Stornierungsbedingungen

14. An wen kann ich mich bei individuellen Fragen wenden?

Für eine verbindliche Auskunft zu deiner persönlichen Weiterbildung ist die Weiterbildungsabteilungdeiner Landesärztekammer zuständig. Formuliere die Anfrage schriftlich und nenne Fachgebiet, Weiterbildungsbeginn, WBO-Fassung, bisherige Kammermitgliedschaften, geplanten

Prüfungszeitpunkt sowie vorhandene Kurs- oder Rotationsnachweise.

Bei allgemeinen Fragen, Erfahrungen mit Kammerregelungen oder Hinweisen zu Kursangeboten kannst du dich an die Junge DGKJ wenden: jungeDGKJ@dgkj.de.

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